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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2003 - L 4 RA 113/02   

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https://dejure.org/2003,34502
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2003 - L 4 RA 113/02 (https://dejure.org/2003,34502)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26.03.2003 - L 4 RA 113/02 (https://dejure.org/2003,34502)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. März 2003 - L 4 RA 113/02 (https://dejure.org/2003,34502)
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Wird zitiert von ... (7)

  • LSG Thüringen, 27.04.2010 - L 6 R 748/06

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Mit seiner am 18. August 2006 eingelegten Berufung trägt der Kläger vor, zwar könne man möglicherweise nach dem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Mecklenburg-Vorpommern vom 26. März 2003 - Az.: L 4 RA 113/02 und dem nachfolgenden Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Dezember 2003 - Az: B 4 RA 18/03 R den Anspruch ablehnen, weil es sich bei dem Hauptauftraggeber nicht um einen volkseigenen Betrieb gehandelt habe.

    (ähnlich mit nicht überzeugender Begründung LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. März 2003 - Az.: L 4 RA 113/02, nach juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2012 - L 1 R 181/08

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Eine Legaldefinition des Begriffs "Konstruktionsbüro" im Recht der DDR ist nicht bekannt (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. März 2003 - L 4 RA 113/02 -, juris, Rdnr. 49).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - L 3 R 50/07

    Baudirektion Berlin; kein VEB und kein gleichgestellter Betrieb; Tätigkeit als

    Mit seiner hiergegen gerichteten Berufung hat der Kläger ergänzend auf das Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 26. März 2003 (L 4 RA 113/02) verwiesen, in dem die Revision zugelassen worden sei, weil sowohl hinsichtlich der Auslegung der Gleichstellungsliste als auch der Definition eines Produktionsbetriebes im Bauwesen noch weiterer höchstrichterlicher Klärungsbedarf bestehe.
  • LSG Thüringen, 15.06.2006 - L 3 R 742/05

    Innehabung einer Versorgungsanwartschaft am 1. August 1991 als Voraussetzung

    Auf Grund des beschriebenen Aufgabengebietes und unter Verweis auf §§ 2 - 8 der Anordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Hauptauftraggeber komplexer Wohnungsbau handelte es sich bei dem HAG auch nicht um einen Produktions- sondern einen Organisationsbetrieb (a. A. LSG Mecklenburg - Vorpommern, Urteil vom 26.3. 2003, Az: L 4 RA 113/02, das seine Ansicht allein auf die aus seiner Sicht glaubhaften Angaben des dortigen Klägers gestützt hat, obwohl sie nicht den Bestimmungen der Anordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Hauptauftraggeber komplexer Wohnungsbau entsprachen, vgl. zum Produktionsbetrieb BSG, Urteil vom 9.4. 2002, Az: B 4 RA 41/01 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - L 1 R 406/06
    Eine Legaldefinition dieses Begriffs im Recht der DDR ist nicht bekannt (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. März 2003, Az: L 4 RA 113/02, zitiert nach Juris-Rechtsprechung, Rdnr. 49).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.06.2008 - L 1 R 387/06
    Eine Legaldefinition dieses Begriffs im Recht der DDR ist nicht bekannt (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. März 2003, Az: L 4 RA 113/02, zitiert nach Juris-Rechtsprechung, Rdnr. 49).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2018 - L 1 RS 1/16
    Diese Einschätzung werde bestätigt durch zahlreiche landessozialgerichtliche Urteile (vgl. Urteil Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt vom 27. Mai 2010 - L 1 R 471/07 - Urteil LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Mai 2009 - L 4 R 164/07 - Urteil LSG Berlin-Brandenburg vom 27. Juni 2008 - L 4 R 1135/05 - Urteil Sächsisches LSG vom 20. August 2007 - L 7 R 840/05 - LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19. Oktober 2006 - L 4 R 64/06 - LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. März 2003 - L 4 RA 113/02 -) sowie das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. September 2011 - B 5 RS 8/10 R -.
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